Guzzifuzzi hat geschrieben:
Mensch ist das kompliziert. So ein Theater wegen einem Mopedle.
> Indiskutabel ist die Variante, sich einfach so ein Versicherungskennzeichen zu besorgen.
Genau das will ich ja vermeiden. Obwohl ich bei dem was ich um mich herum beobachte so langsam sehr an unserem Rechtssystem zweifle, bin ich ein Mensch der sich an Gesetze und Regeln hält. Das beste wird wirklich sein, ein großes Ritzel hintendraufzutun und gut ist. Wenn ich mich recht entsinne hat man das früher mit den Italoimporten hier und da so gemacht. Ein Kumpel aus der Clique hat 1980 eine Beta gehabt. Hat super was hergemacht, aber wenn man hinter ihm hergefahren ist und ihm beim hochschalten zugesehen hat, musste man schmunzeln. Kaum am Gas gedreht, schon war der nächste Gang fällig. Eine reine Schaltorgie. Mache ichs halt so, wenns anders nicht geht.
Viele Grüße,
Georg
Ja, jedenfalls in den Anfangsjahren waren die Italoimporte nach "Drosselung" auf die Mokick-Anforderungen ziemlich lächerlich. Letztlich lief die Drosselung über eine radikale Leistungsbeschränkung (teilweise auf nur 1,5 PS). Der infernalische Lärm blieb aber und wenn man nur genüngend Auslauf hatte, waren infolge der "Drehfreudigkeit" der Motoren dennoch Geschwindigkeiten weit über 40 km/h drin. Wenn dann ein Berg kam, war man froh, dass man sechs Gänge hatte, sonst hätte man den gar nicht gepackt. Folge war, dass damals wohl jeder (!) den oft gleich mitgelieferten 19er Vergaser der italienischen Ausführung "rückrüstete". Damals waren viele halt ziemlich unerschrocken hinsichtlich der Folgen des "Tunings". Und jedenfalls in meiner Heimat wurde das von der Polizei auch als Kavaliersdelikt geahndet. Ich musste auch mein Mokick, das fast 80 km/h schaffte, lediglich rückgerüstet vorführen und bekam eine "Ermahnung". Dabei hatte ich mit Vollgas eine Zivilstreife innerorts überholt.
Die Zeiten sind aber definitiv vorbei!
Heute neu und erstmals für ein ursprünglich italienisches Moped eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad (= Mokick mit 45 km/h) zu erlangen, ist deshalb in meinen Augen eine echte Herausforderung. Der TÜV muss hier berücksichtigen, dass so ein Mokick dann von einem 16jährigen gefahren werden kann. Also wird er schon wegen der nicht unerheblichen Gefahr der Haftung sich an die aktuellen Regeln halten müssen. Und da sieht das Zulassungsrecht leider vor, dass Vmax von 45 km/h sichergestellt sein muss. Roller mit Fliehkraftkupplung kann ich technisch recht simpel in allen Betriebsphasen "drosseln" durch entsprechende Drehzahlbegrenzung, ohne dass das gleich drastisch auf Leistung und Drehmoment durchschlägt. Aber wie will ich das bei den alten Motoren von 1979/1980 machen?
Die aktuelle Vespa meiner Frau (LX 50) hat einen verdammt guten Anzug und fährt auf der Ebene und an schon beachtlichen Steigungen exakt 45 km/h. Nur wenn es steiler bergabgeht, drückt das Eigengewicht über die Drehzahlbegrenzung hinaus und man erreicht dann Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h, bevor der Motor "unangenehm" wird. So ein Fahrverhalten ist gesetzeskonform.
Wenn ich mit meinem BETA Mokick (in der Betriebserlaubnis auf 45 km/h geändert) mit ihr um die Wette fahre, komme ich in der Beschleunigung nicht mit. Auf der Gerade hole ich sie dann ein und am Berg fährt sie mir wieder davon. Fazit: Der Roller ist besser, zumal er die bessere Leistung auch noch drastisch leiser umsetzt.