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BeitragVerfasst: 16. Mai 2018 11:39 
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Falls es nicht baujahrbedingte Ausnahmen gibt, zunächst mal dieser Auszug:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.
......
9.
Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
10.
Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;
11.
Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
a)
zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
b)
....

Deute ich für den vorliegenden Fall jetzt so:

Entweder
50cc und schneller als 45 km/h = Kraftrad, dann baujahrbedingt mit Blinker, Bremslicht usw.

oder

>50cc = Leichtkraftrad

600cc für Fuffziger finde ich etwas gewagt :mrgreen:

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Grützi
Dirk

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BeitragVerfasst: 16. Mai 2018 15:55 
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Hallo Dirk,
Du bist auf der richtigen Fährte, aber nicht ganz!

Oberbegriff ist Kraftfahrzeug
  • Autos
  • Krafträder
  • Kleinkrafträder
  • ect.

Krafträder unterfallen in
  • "sonstige" und
  • Leichtkrafträder

"Mokicks" sind Kleinkrafträder und damit keine Krafträder (weil unter 50 ccm).

Die Lücke besteht jetzt bei den Fahrzeugen, die zwar unter 50 ccm haben, aber über 4 kW und Vmax über 45 km/h. Diese Fahrzeuge (bis 1982 Kleinkrafträder alten Rechts) finden sich in der FZV nicht mehr. Richtigerweise fallen Sie jetzt aber unter die Kategorie Leichtkraftrad, wenn sie unter 11 kW bleiben. Über 11 kW aus 50 ccm ist aber auch bei Wasserkühlung nicht wirklich realistisch. Dann brauchen sie natürlich keine Blinker!

Trick: Man "rundet" den Hubraum auf volle ccm. Wird übrigens tatsächlich oberhalb von 50 ccm generell so gemacht. Soweit ich weiß, gibt es keine Vorschrift, die das Runden unterhalb von 50 ccm verbietet.

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BeitragVerfasst: 16. Mai 2018 17:41 
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Hallo Johannes,
muss man dazu noch mehr wissen? Das klingt sehr theoretisch. Angenommen, ich gehe mit meiner Beta zum TÜV und sag:"He, ich hab hier ein tipptopp Mokick. Spiegel sind dran und Fernlicht auch und weil ich Sicherheitsfanatiker bin, sogar Bremslicht. Ich habe die Übersetzung geändert und sonst nix (theoretisch) und das Ding fährt 65. Mach mir ein Leichtkraftrad draus."

Wonach wird der nun umtypen? Nach neuer FZV oder nach, zum Baujahr passender alter StVZO?
Der Trick mit dem aufrunden des Hubraums verstehe ich nicht. Selbst aufgerundet sind 49,9cc nur 50cc. Aber es bräuchte doch mindestens 51cc, weil in der FZV steht "mehr als 50cc".

Welcher Prüfer weiß denn sowas, bzw. wo steht es amtlich, damit der überzeugt werden kann?

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Grützi
Dirk

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BeitragVerfasst: 16. Mai 2018 19:47 
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Also, der TÜV beurteilt technisch nach der ersten Zulassung, im Falle eines früheren Mokicks nach der Erteilung der Betriebserlaubnis. Damals gab es die Beta auch als KKR mit 9 PS. Auch wenn ich denke, dass die kein Mensch gekauft hat.

Die Leistung bekommst Du mit dem 19er Dellorto nicht hin, aber so genau musst Du das dem TÜV ja nicht sagen.

Eine Zulassung als "altes KKR" ist jedoch nicht mehr möglich, weil diese Fahrzeugkategorie in die heutige LKR-Klasse aufgegangen ist. Heute heißen die früheren Mokicks KKR. Deshalb erfolgt die Zulasung heute als LKR mit Vmax > 80 km/h.

Technisch bleibt es aber beim Stand von 1979/1980 bzgl. Bleuchtung, Lärm, Abgas, Bremsen. Wenn man neue technische Anforderungen veelangen würde, scheiterst Du allein schon wegen der 6V-Elektrik, die kein ausreichend stabiles Licht liefert...

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BeitragVerfasst: 16. Mai 2018 21:22 
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Mensch ist das kompliziert. So ein Theater wegen einem Mopedle.

> Indiskutabel ist die Variante, sich einfach so ein Versicherungskennzeichen zu besorgen.

Genau das will ich ja vermeiden. Obwohl ich bei dem was ich um mich herum beobachte so langsam sehr an unserem Rechtssystem zweifle, bin ich ein Mensch der sich an Gesetze und Regeln hält. Das beste wird wirklich sein, ein großes Ritzel hintendraufzutun und gut ist. Wenn ich mich recht entsinne hat man das früher mit den Italoimporten hier und da so gemacht. Ein Kumpel aus der Clique hat 1980 eine Beta gehabt. Hat super was hergemacht, aber wenn man hinter ihm hergefahren ist und ihm beim hochschalten zugesehen hat, musste man schmunzeln. Kaum am Gas gedreht, schon war der nächste Gang fällig. Eine reine Schaltorgie. Mache ichs halt so, wenns anders nicht geht.

Viele Grüße,
Georg


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BeitragVerfasst: 16. Mai 2018 23:40 
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Du könntest auch ein Reduzierblech (Unterlagscheibe) in den Auspuffkrümmer am Zylinderanschluß einschweißen, das wird bei vielen Rollern so gemacht für die 25 Km Drosselung.
Die Maico Geländemaschinen waren in den 70er Jahren auch so gedrosselt.

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Gruß Hans-Joachim


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BeitragVerfasst: 17. Mai 2018 09:32 
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Guzzifuzzi hat geschrieben:
Mensch ist das kompliziert. So ein Theater wegen einem Mopedle.

> Indiskutabel ist die Variante, sich einfach so ein Versicherungskennzeichen zu besorgen.

Genau das will ich ja vermeiden. Obwohl ich bei dem was ich um mich herum beobachte so langsam sehr an unserem Rechtssystem zweifle, bin ich ein Mensch der sich an Gesetze und Regeln hält. Das beste wird wirklich sein, ein großes Ritzel hintendraufzutun und gut ist. Wenn ich mich recht entsinne hat man das früher mit den Italoimporten hier und da so gemacht. Ein Kumpel aus der Clique hat 1980 eine Beta gehabt. Hat super was hergemacht, aber wenn man hinter ihm hergefahren ist und ihm beim hochschalten zugesehen hat, musste man schmunzeln. Kaum am Gas gedreht, schon war der nächste Gang fällig. Eine reine Schaltorgie. Mache ichs halt so, wenns anders nicht geht.

Viele Grüße,
Georg


Ja, jedenfalls in den Anfangsjahren waren die Italoimporte nach "Drosselung" auf die Mokick-Anforderungen ziemlich lächerlich. Letztlich lief die Drosselung über eine radikale Leistungsbeschränkung (teilweise auf nur 1,5 PS). Der infernalische Lärm blieb aber und wenn man nur genüngend Auslauf hatte, waren infolge der "Drehfreudigkeit" der Motoren dennoch Geschwindigkeiten weit über 40 km/h drin. Wenn dann ein Berg kam, war man froh, dass man sechs Gänge hatte, sonst hätte man den gar nicht gepackt. Folge war, dass damals wohl jeder (!) den oft gleich mitgelieferten 19er Vergaser der italienischen Ausführung "rückrüstete". Damals waren viele halt ziemlich unerschrocken hinsichtlich der Folgen des "Tunings". Und jedenfalls in meiner Heimat wurde das von der Polizei auch als Kavaliersdelikt geahndet. Ich musste auch mein Mokick, das fast 80 km/h schaffte, lediglich rückgerüstet vorführen und bekam eine "Ermahnung". Dabei hatte ich mit Vollgas eine Zivilstreife innerorts überholt. ::-

Die Zeiten sind aber definitiv vorbei!

Heute neu und erstmals für ein ursprünglich italienisches Moped eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad (= Mokick mit 45 km/h) zu erlangen, ist deshalb in meinen Augen eine echte Herausforderung. Der TÜV muss hier berücksichtigen, dass so ein Mokick dann von einem 16jährigen gefahren werden kann. Also wird er schon wegen der nicht unerheblichen Gefahr der Haftung sich an die aktuellen Regeln halten müssen. Und da sieht das Zulassungsrecht leider vor, dass Vmax von 45 km/h sichergestellt sein muss. Roller mit Fliehkraftkupplung kann ich technisch recht simpel in allen Betriebsphasen "drosseln" durch entsprechende Drehzahlbegrenzung, ohne dass das gleich drastisch auf Leistung und Drehmoment durchschlägt. Aber wie will ich das bei den alten Motoren von 1979/1980 machen?

Die aktuelle Vespa meiner Frau (LX 50) hat einen verdammt guten Anzug und fährt auf der Ebene und an schon beachtlichen Steigungen exakt 45 km/h. Nur wenn es steiler bergabgeht, drückt das Eigengewicht über die Drehzahlbegrenzung hinaus und man erreicht dann Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h, bevor der Motor "unangenehm" wird. So ein Fahrverhalten ist gesetzeskonform.

Wenn ich mit meinem BETA Mokick (in der Betriebserlaubnis auf 45 km/h geändert) mit ihr um die Wette fahre, komme ich in der Beschleunigung nicht mit. Auf der Gerade hole ich sie dann ein und am Berg fährt sie mir wieder davon. Fazit: Der Roller ist besser, zumal er die bessere Leistung auch noch drastisch leiser umsetzt.

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BeitragVerfasst: 20. Mai 2018 18:34 
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Besser sollte er nun wirklich sein. Da liegen ja ein paar Jahre Entwicklung zwischen. Aber wir lieben ja die Optik und die schwatten Fingernägel :lol:
Für mich geht Roller gar nicht. Vlt noch der Italjet Desaster mit Gitterrohrrahmen und Achsschenkellenkung.

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Glückauf, der Steiger kommt


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